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AGB

 

 

Allgemeine Verkaufs-, Montage- und Lieferbedingungen


1. Allgemeines
Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nichts Gegenteiliges festgelegt ist, gelten die Empfehlungen des Schweiz. Ingenieur- und Architektenvereins (SIA 118 und 380/7).
2. Verbindlichkeit der Offerten
Die Offerten sind während 90 Tagen ab Ausstellungsdatum verbindlich. Nach dieser Frist können die Offerten zurückgezogen oder abgeändert werden.
3. Lieferfristen
3.1 Die Lieferfristen laufen ab Datum der Bestellung.
3.2. Die Lieferfrist ist unverbindlich. Verspätete Lieferungen ergeben keinen Anspruch auf Schadenersatz, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart worden ist. Wenn Lieferfristen zufolge unvorhergesehener Hindernisse (Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, höhere Gewalt) nicht eingehalten werden können, berechtigt dies nicht zur Aufhebung des Vertrages oder zur Geltungsmachung von Schadenersatz.
4. Montage/Sicherheit
Unsere Installationen werden nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert, instand gehalten und kontrolliert. Als anerkannte Regeln der Technik gelten insbesondere die technischen Normen des Schweizerischen Elektrotechnischen Vereins (SEV), die technischen Weisungen des Eidgenössischen Starkstrominspektorates und Brandschutzvorschriften der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen sowie der SUVA Vorschriften.
5. Beschädigung von Leitungen
Der Besteller und/oder die Bauleitung orientiert den Unternehmer über die Lage der verdeckten Leitungen. Für die Beschädigung von Leitungen, deren Lage der Unternehmer nicht gekannt hat, sowie die damit zusammenhängenden Folgeschäden haftet der Unternehmer nicht.
6. Garantie/Haftung
6.1 Für die von uns ausgeführten Arbeiten garantieren wir zwei Jahre. Die Garantie läuft ab Datum der Abnahme oder Rechnungsstellung (Schlussrechnung).
6.2 Mängel, die auf fehlerhaftes Material, die Fabrikation oder die Montage, (sofern diese von uns ausgeführt ist) zurückzuführen sind, werden von uns während der Garantiezeit kostenlos behoben. Bei Lieferungen ohne Montage beschränkt sich die Garantiepflicht auf das Material.
6.3 Für versteckte Materialmängel haften wir nach OR.
6.4 Nicht unter die Garantiepflicht fallen:
a) Das Ersetzen der einem normalen Verschleiss unterliegenden Bestandteile
b) Schäden, die infolge Feuchtigkeit, Überhitzung oder unrichtiger und unsorgfältiger Bedienung auftreten
c) Reparaturarbeiten, die ohne unsere Genehmigung durch den Besteller oder durch Drittpersonen während der Garantiezeit ausgeführt werden
6.5 Barrückbehalte sind als Sicherheit für die Garantiepflicht nicht gestattet. An deren Stelle tritt eine Bank- oder Versicherungsgarantie, sofern der Bauherr dies verlangt und die Auftragssumme CHF 20‘000.00 übersteigt. (10% der Abrechnungssumme wird garantiert).
6.6 Die Schilt Elektro AG haftet nicht für indirekte Schäden oder Verzugsfolgen, sowie Folgeschäden oder Verluste wie z.B. Ausfall von Erträgen, Nutzungsausfall, Energieausfall, Kapitalkosten oder Kosten für Ersatzbeschaffung.
6.7 Die Schilt Elektro AG ist für Schäden aus Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden pauschal zusammen höchstens bis zu Fr. 10 Mio. versichert. Jede weitergehende Haftung der Schilt Elektro AG ist wegbedungen.
6.8 Haftung für Schäden aus arbeitsbedingten Stromunterbrechungen:
Die Ausschaltung des Stromes erfolgt nach Absprache mit dem Besteller und/oder der Bauleitung. Diese haftet für allfällige Schäden, die infolge Stromunterbrechung an den angeschlossenen Geräten der Bauherrschaft oder Dritten entstehen. Eine Haftung des Unternehmers besteht nur soweit als er die Weisungen des Bestellers oder der Bauleitung nicht beachtet.
7. Verrechnung
7.1 Mehr- oder Minderarbeit/-lieferung gegenüber der Offerte bzw. Auftragsbestätigung werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
7.2 Zahlungskonditionen: 30 Tage netto. Dauern Aufträge länger als 1 Monat so werden die geleisteten Arbeiten/Lieferungen monatlich in Rechnung gestellt (Teilrechnung). Nach Beendigung des Auftrages erfolgt die Schlussrechnung.
Überzeitzuschläge:
Zeit Montag – Freitag Samstag Sonn-/Feiertage
00.00 – 06.00 50 % 50 % 100 %
06.00 – 13.00 0 % 0 % 100 %
13.00 – 23.00 0 % 25 % 100 %
23.00 – 24.00 50 % 50 % 100 %
8. Gerichtsstand für alle Beteiligten ist Solothurn.

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